ACHTUNG: Diese Webseite ist in Bearbeitung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung oder das Prüfungssekretariat.
Die FAQs auf diesen Seiten sind unterteilt in einen
sowie FAQs speziell zu den Studiengängen
Weiterhin finden Sie auch noch FAQs zu den auslaufenden Studiengängen.
Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass diese FAQs Ihnen helfen sollen, aber nicht das maßgebliche Regelwerk sind. Bitte konsultieren Sie (für Bachelor oder Master) die Prüfungsordnung für die genauen Regeln (eine Prüfungsordnung ist sozusagen das "Gesetzbuch" für den Studiengang), und das Modulhandbuch für den Aufbau Ihres Studiengangs, einschließlich der Standard-Pflichtveranstaltungen usw. Auf alle diese Dokumente haben Sie von dieser Webseite zu den jeweiligen Studiengängen Zugriff.
Allgemeine Fragen (Klausuren, Prüfungen, Krankheit, Härtefälle, ...)
Bachelor (inkl. Übergangsregelungen)
Master (inkl. Übergangsregelungen)
Links zu allen relevanten Formularen finden Sie hier.
Wir alle machen Fehler, und so kann es vorkommen, dass Sie von Studienberatern, dem Prüfungssekretariat, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dem Studiendekan oder einer unserer Webseiten Ratschläge oder Informationen erhalten, die Fehler enthalten oder einfach falsch sind. Wir sind in der Regel geneigt (versprechen aber nichts!), Probleme, die sich aus solchen Situationen ergeben, zu beheben, um den entstandenen Schaden zu minimieren. Aber: Die Prüfungsordnungen und die Modulhandbücher bleiben das letzte Wort, d.h. selbst wenn ein Ratschlag erteilt wurde, der im Widerspruch zur Prüfungsordnung und/oder zum Modulhandbuch steht, sind die Prüfungsordnung und Modulhandbücher maßgeblich.
Ja, z.B. im Kontext Ihres Anwendungsgebiets. Wollen Sie sich eine Lehrveranstaltung einer anderen Fakultät als Modul in der Informatik (nicht Anwendungsfach) anrechnen lassen, prüfen Sie vor dem Besuche der Veranstaltung, ob diese auch im Modulhandbuch bzw. im LSF zu den Studiengängen der Informatik entsprechend aufgeführt ist. Ansonsten kann diese Lehrveranstaltung nicht anerkannt werden.
Siehe die Antwort zur vorherigen Frage. Bei etwaigen weiteren Fragen, halten Sie bitte Rücksprache mit der Fachstudienberatung.
Sie können Ihre Noten im LSF einsehen und für einige Lehrveranstaltungen auch in Müsli. Das LSF ist generell der "offizielle Service" zum Abruf von Noten und Nachweisen. Beachten Sie, dass es manchmal etwas dauern kann, bis Noten nach Prüfungen verbucht und an das LSF weitergeleitet werden.
Sie finden detaillierte Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen auf diesen Seiten unter https://www.informatik.uni-heidelberg.de/studium/anerkennung.
Bitte lesen Sie dazu die Prüfungsordnung §14 (Bachelor und Master).
Eine kurze Zusammenfassung:
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. Prüfungsleistungen, die nicht bestanden sind oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden.
Im Bachelor gelten besondere Regelungen für die Pflichtmodule, die zu den Grundlagen gehören (IPI, ITE, Mathematik Grundlagen 1-3), hier sind drei Wiederholungen zulässig.
Für die Pflichtmodule, die nicht zu den Grundlagen gehören (IPK, IAD, IBN, ISW, IDB, ISW, ISem, IAP, IFP) und nicht die Bachelorarbeit ist, gilt, dass der Prüfungsausschuss den Prüfling auf schriftlich begründeten Antrag zu einer zweiten Wiederholung zulassen kann. Das ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens drei Modulen zulässig.
Nein. Siehe entsprechende Prüfungsordnung.
Hier Auszüge aus einer Rundmail des Studiendekans vom November 2021:
Prüfungstermine sind nicht verpflichtend
Es besteht keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung, am ersten angebotenen Prüfungstermin/-versuch teilzunehmen. Es soll daher rein in der Entscheidung der Studierenden liegen, ob man an der ersten Prüfung (i.d.R. am Ende des Semesters) teilnimmt, oder erst an einer der folgenden (z.B. zum Ende der VL-freien Zeit bzw. Beginn folgendes Semester). Die Dozenten und Dozentinnen wurden darauf hingewiesen, dass insbesondere bei schriftlichen Prüfungen zwei Termine angeboten werden müssen.
Hier gibt es keine einheitliche Regelung, bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei dem/der jeweiligen Dozent:in oder Tutor:in wie die Klausuranmeldung gehandhabt wird. Oftmals ist es so, dass man sich nach erfolgreichem Erwerb der Zulassung separat für die Klausur anmelden muss.
Wenn Sie sich für die Klausur angemeldet haben, nicht erscheinen und kein Attest vorweisen können, gilt der Versuch als nicht bestanden.
Die Studienkommission hat im Oktober 2021 beschlossen, dass Prüfungszulassungen für das aktuelle Semester und i.d.R. auch für die folgende Veranstaltung gelten, so dass die Regelung als “Prüfungszulassungen sind für 3 Semester gültig” zusammengefasst wurde. Es ist die Entscheidung der Studierenden, für welche der angebotenen Prüfungen sie in diesem Zeitraum die Versuche einsetzen.
Bitte reichen Sie zeitnah (binnen drei Tagen) ein Attest bei dem/der jeweiligen Dozent:in ein, nicht beim Prüfungssekretariat.
Bachelor 100%, 50%:
Handelt es sich um ein Grundlagenmodul (IPI, ITE, Mathe-Grundlagen 1-3) haben Sie noch zwei Versuche.
Bachelor und Master:
Bei Pflichtmodulen haben Sie die Möglichkeit eine zweite Wiederholung beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen (Härtefallantrag). Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens drei Modulen zulässig. Bei Wahlpflichtmodulen kann das Nichtbestehen durch die erfolgreiche Absolvierung eines anderen Wahlpflichtmoduls ausgeglichen werden.
Das ist die Beantragung einer zweiten Wiederholung eines Pflichtmoduls beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Härtefallanträge sind nur in Ausnahmefällen und nur bei höchstens drei Modulen zulässig. Eine Formularvorlage dafür finden Sie unter "Formulare".
Die Studienkommission hat im Januar 2022 folgende Regelung für den Prüfungszeitraum beschlossen:
Aktuelles Semester:
letzte Vorlesungswoche sowie ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit (3 Wochen Fenster)
Folgesemester:
letze drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit, sowie erste Woche der Vorlesungszeit (4 Wochen Fenster)
Bitte wenden Sie sich umgehend an die Fachstudienberatung, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Studiengang das Richtige für Sie ist. Uns ist es wichtig, dass Sie von Ihrer Wahl voll und ganz überzeugt sind und wir sprechen gerne mit Ihnen über Ihre Probleme. Viele Probleme, die Studierenden begegnen, sind uns bereits bekannt, und wir können Ihnen helfen, Ihre Schwierigkeiten einzuordnen und gegebenenfalls Auswege zu finden.
Die zentrale Beratungsstelle der Universität hat ebenfalls Angebote für Studienzweifler. Ihre Studiensituation kann dort zwar weniger präzise eingeschätzt werden, dafür sind aber die Mitarbeiter der zentralen Beratungsstelle für solche Fragen speziell psychologisch geschult und können wertvolle Entscheidungshilfen bieten.
Es ist möglich über die Zentrale Universitätsverwaltung ein Krankheitssemester zu beantragen. Dazu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arztes.
Das ist wichtig, weil im Falle eines "Urlaubssemesters" wegen Krankheit die Fachsemester nicht weiter zählen und Sie somit Probleme wegen Überschreitung der Studiendauer vermeiden können.
Hier ein Auszug der Webseite https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/service-beratung/nachteilsausgleich der Universität Heidelberg, dort finden Sie auch weitere Informationen und Antragsformulare zu dem Thema:
Behinderungen und chronische Erkrankungen können eine Erschwernis in vielen Situationen des Studiums darstellen. Ein wichtiger Bereich ist die Erbringung von Prüfungsleistungen. Grundsätzlich gilt, dass behinderte und chronisch kranke Studierende inhaltlich die gleichen Prüfungsleistungen nachzuweisen haben wie ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen. Wenn diese nicht unter den sonst üblichen Bedingungen erbracht werden können, steht chronisch kranken oder behinderten Studierenden ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zu.
Beim Nachteilsausgleich geht es ausschließlich darum, die Chancengleichheit zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen die Rahmenbedingungen für beeinträchtigte Studierende so angepasst werden, dass Ihnen Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung bei der Erbringung von Prüfungsleistungen nicht zum Nachteil wird. Wie ein Nachteilsausgleich im konkreten Fall aussehen kann, hängt daher maßgeblich von den individuellen Beeinträchtigungen und den daraus entstehenden Nachteilen ab.
Eine Exmatrikulation muss ausgesprochen werden, wenn
Bezüglich der Einhaltung von Fristen gilt generell, dass es Ausnahmeregelungen gibt, sofern Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben (Krankheit, ...).
Falls irgendwelche Probleme auftreten, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit dem Prüfungssekretariat auf. Wir sind immer bemüht individuelle Lösungen zu finden, was im Vorfeld deutlich einfacher ist.
Wenn das Modul Einführung in die Praktische Informatik (IPI) auch nach dem dritten Semester noch nicht bestanden ist, dann ist die Frist zum Ablegen der Orientierungsprüfung abgelaufen und Paragraph 14 (7) der PO (in der Fassung vom 25.9.21) wird wirksam: „... Bei Versäumen der Frist verliert der Prüfling den Prüfungsanspruch, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten“. Da es sich bei IPI um die Einstiegsveranstaltung in das Studium handelt, sollten Sie sich auf jeden Fall ernsthaft fragen, ob Sie für das Informatikstudium geeignet sind. Suchen Sie daher bitte ggf. auch die Studienberatung auf.
Bei einem Doppelstudium ist eine gemeinsame Abschlussarbeit leider nicht möglich, es müssen zwei Abschlussarbeiten geschrieben werden.
Bei der Berechnung der Gesamtnote (§20 PO) können auf Antrag der bzw. des Studierenden bis zu zwei Pflichtmodule mit Ausnahme der Module Bachelorarbeit und Bachelorkolloquium bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben. D.h. sie erscheinen als unbenotete Module im Zeugnis.
Bitte lesen Sie hierzu gründlich unsere Webseiten.
Sie sollten früh (ab dem 4. Semester) die Bachelorarbeit planen und in Ihrem Interessengebiet entsprechende (vertiefende) Vorlesungen, Seminare, Praktika belegen.
Gehen Sie früh auf eine Dozentin oder einen Dozenten zu und besprechen Sie mögliche Themen, Ausrichtungen und Voraussetzungen für eine Bachelorarbeit in dem jeweiligen Gebiet; natürlich können Sie auch selbst Vorschläge für eine Arbeit machen.
Das Formular für die Anmeldung zur Bachelorarbeit finden Sie ebenfalls auf der Webseite.
Unabhängig davon, ob Sie das Bachelorstudium Informatik in Heidelberg oder an einer anderen Universität abgeschlossen haben, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (siehe aktuelle Zulassungsordnung). Sie müssen sich in heiCO bewerben bzw. registrieren und der gesamte weitere Prozess findet in heiCO statt. Bitte denken Sie daran, dass Sie die entsprechenden Englischkenntnisse nachweisen müssen.
Offiziell ist dies nicht möglich. Im Rahmen einer Kulanzregel der Fakultät können in gewissem Umfang Leistungen des Masterstudiums bereits im Bachelor erbracht und dort als Zusatzleistungen verbucht werden. Nach Umschreibung in den Master werden diese Leistungen dann übernommen.
Bitte besprechen Sie rechtzeitig mit dem Prüfungssekretariat welche Leistungen als Zusatzleistungen verbucht werden sollen. Bei der Notenmeldung ist das in der Regel nicht ersichtlich.
Möglichst früh sollten Sie sich über die Zulassungsordnung und Bewerbungsfristen des Masterstudiengangs an der Zieluniversität informieren. Wenn Sie noch ein Semester bei uns im Bachelor studieren, können Sie gegebenenfalls noch für die Zulassung gewünschte Leistungen bei uns ablegen und den Übergang in das Masterstudium so glatter gestalten. Die Bewerbungsfristen für Externe enden außerdem oft schon sehr zeitig. Ein typisches Problem in diesem Kontext ist, dass zum Bewerbungsschluss noch nicht alle Leistungen des Bachelor vorliegen und etwa die Note der Bachelorarbeit aussteht. Für diesen Fall bieten viele Universitäten die Möglichkeit an, Leistungen nachzureichen. Wenn die Zeit sehr drängt, kann die Betreuerin bzw. der Betreuer Ihrer Bachelorarbeit bereits vor der eigentlichen Begutachtung bestätigen, dass diese bestanden ist, und die Note nachreichen.
Das Land Baden-Württemberg sucht aktuell verstärkt Lehrkräfte in den Fächern Informatik und Physik. Um dort den Umstieg ins Lehramt zu vereinfachen, ist es derzeit möglich, mit einem rein fachlichen Bachelorabschluss in Informatik bzw. Physik zum Master of Education zugelassen zu werden. Für die Studierenden, die diesen Weg gehen, bedeutet dies allerdings, dass sie Studienleistungen eines zweiten Faches (hier oft: Mathematik) und der Bildungswissenschaften im Umfang des verpassten Studiums Bachelor 50% mit Lehramtsoption nachholen müssen.
Sie können Ihre Masterarbeit in einem Ihrer beiden Fächer oder in den Bildungswissenschaften schreiben.
Jein: Die Erstbetreuung einer Masterarbeit im Master of Education kann nur ein Mitglied unserer Fakultät übernehmen; folglich hat das Thema einen fachlichen Fokus. Ein Teil der Arbeit kann jedoch auch fachdidaktische Aspekte beinhalten. Ist dies der Fall, sollte die Zweitbetreuung in Absprache mit der Erstbetreuerin bzw. dem Erstbetreuer durch eine bei der Fakultät als prüfungsberechtigt akkreditierte externe Person – etwa aus der PH – erfolgen. Da dies nicht zulasten der fachlichen Qualität der Abschlussarbeit gehen soll, ist hier eine sorgfältige und vertrauensvolle Koordination zwischen allen Beteiligten vonnöten. Aufgrund des erhöhten Aufwands – insbesondere bei den Zweibetreuenden, die sonst nicht in Abschlussarbeiten der Universität eingebunden sind – ist eine derartige interdisziplinäre Arbeit nicht im Regelfall möglich.